Allgemeine Geschäftsbedingungen der

AGB_Kernbauer_Energy_Solutions




Kernbauer Energy Solutions GmbH („KES“)




Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der obigen Gesellschaft im Fernabsatz und im stationären Handel, auch wenn diese ohne Verwendung oder ausdrückliche Bezugnahme auf diese AGB erfolgen.

Von den gegenständlichen AGBs abweichenden Geschäftsbedingungen des Bestellers wird ausdrücklich widersprochen. Sie gelten nur, wenn sie von KES ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Sie verpflichten KES ohne Anerkennung auch dann nicht, wenn KES nicht ausdrücklich widerspricht. Mit der Bestellung (bzw. spätestens mit der Annahme) der Ware oder Leistungen werden diese AGB ausdrücklich anerkannt. Abänderungen oder Nebenabreden gelten nur für den einzelnen Geschäftsfall. Mitarbeiter von KES sind nicht bevollmächtigt, Änderungen oder Nebenabreden zu diesen AGB zu vereinbaren.

Lieferungen und Leistungen im Fernabsatz werden nur vollgeschäftsfähigen Kunden mit Sitz bzw. Wohnsitz in Österreich und seinen unmittelbar angrenzenden EU-Nachbarländern angeboten.

Sollte ein Produkt aus von KES nicht zu vertretenden Gründen nicht binnen 4 Wochen lieferbar sein, behält sich KES vor, vom Vertrag zurückzutreten.

Der Vertragsinhalt, alle sonstigen Informationen, sämtliche Korrespondenz und Kommunikation werden durchgängig in deutscher Sprache angeboten. Erfüllungsort für alle Geschäfte ist der Firmenstandort.

Vertragsabschluss
Der Auftrag des Bestellers gilt erst mit dem Zugang der Auftragsbestätigung durch KES als angenommen; vorausgegangene Angebote von KES sind freibleibend. Bei der Auftragsbestätigung handelt es sich um eine Bestellbestätigung, die entweder automatisch vom Webshop generiert wird oder manuell übermittelt wird, wenn die Bestellung intern auf „bestellt“ gesetzt wird. Die Auftragsbestätigung ist für Inhalt und Umfang des Auftrages maßgebend. Angaben über technische Daten, wie Maße, Gewichte und Leistungszahlen, sowie dem Besteller überlassene Unterlagen, wie Abbildungen und Zeichnungen, sind nur verbindlich, soweit das von KES ausdrücklich schriftlich bestätigt ist.

KES behält sich die Vornahme von Konstruktionsänderungen vor, soweit diese nicht wesentliche, KES bekannte Interessen des Bestellers hinsichtlich der bei der Bestellung beabsichtigten Verwendung beeinträchtigen. Nebenabreden und nachträgliche Änderungen des Vertrages bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch KES.

Preise
Die angegebenen Preise sind Tagespreis und gültig ist der am Bestelltag angegebene Verkaufspreis. Alle Preise verstehen sich – soweit nicht anders angegeben – als Barzahlungspreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die durch den Versand entstehenden Kosten und die Nachnahmegebühr sind in den Preisen nicht enthalten. Bei offensichtlichen Fehlern behält sich KES vor, den korrekten Preis zu berechnen. Die Verrechnung erfolgt in Euro. Die Bezahlung erfolgt aufgrund der beim Bestellabschluss einvernehmlich festgelegten Zahlungsart.


Lieferung
Angegebene Lieferfristen beginnen ab dem Bestätigungsdatum, jedoch nicht bevor der Besteller etwaige Vorleistungen erfüllt und alle technischen und sonstigen Voraussetzungen zur Aufnahme der Fabrikation geschaffen hat.

Die Lieferfrist gilt mit der Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Absendung ohne Verschulden von KES unmöglich ist. Die vereinbarte Lieferfrist verlängert sich um den Zeitraum, um den der Besteller mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Abschluss in Verzug ist. Der Besteller kommt in Abnahmeverzug nach Anzeige der Erfüllungsbereitschaft durch KES und einmaliger Mahnung. Falls KES in Verzug gerät, muss ihm der Besteller eine angemessene Nachfrist setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann er vom Abschluss insoweit zurücktreten, als er mit der Nachfristsetzung ausdrücklich erklärt, nach Ablauf dieser Frist die Annahme der Leistung abzulehnen und die Ware bis zum Fristablauf nicht geliefert ist. Selbständige Teillieferungen darf der Besteller nicht zurückweisen. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung (Verzugsschaden) sind ausgeschlossen. Betriebsstörungen, Verzug dritter Zulieferer, Streik, Aussperrung sowie Unmöglichkeit der Leistung durch höhere Gewalt entbinden KES von der Lieferungspflicht.

Die Versendung der Ware erfolgt an die bekannt gegebene Lieferanschrift durch Paketdienst, Post oder Spedition. KES ist bemüht, an dem auf die Bestellung folgenden nächsten Werktag auszuliefern soweit die Ware lagernd ist. Die Lieferung erfolgt jedoch jedenfalls innerhalb von 30 Werktagen.
Retouren werden nur originalverpackt akzeptiert. Sobald das Siegel (beispielsweise am Volumengeber) gebrochen wurde, gilt das Gerät als verwendet und wird nicht zurückgenommen.

Gefahrenübergang
Ist der Besteller Unternehmer, geht die Gefahr auf ihn über, sobald die Lieferung an Paketdienst, Post oder Spedition übergeben wurde. Im Fall von Verzögerungen des Versandes, die nicht von KES zu vertreten sind, geht die Gefahr mit Mitteilung der Versandbereitschaft über.
Ist der Besteller Verbraucher, geht die Gefahr auf diesen über, sobald die Ware an den Verbraucher oder an einen von diesem bestimmten vom Beförderer verschiedenen dritten abgeliefert wird. Schließt der Verbraucher selbst einen Beförderungsvertrag ab, geht die Gefahr bereits mit Aushändigung der Ware an den Beförderer über.


Versand und Verpackung
Für Verpackungen aus Papier, Wellpappe, Pappkartons und ähnlichem wird ein Verpackungsbeitrag verrechnet.
KES hat einen Lizenzvertrag mit der Altstoff Recycling Austria AG abgeschlossen, wodurch KES von der Rücknahme- und Verwertungsverpflichtung befreit sind. Die ARA Lizenznummer lautet: 20207
Sendungen über 31,5 kg sind Sonderlieferungen. Diese werden auf günstigstem Weg jeweils auf Anfrage angeboten.

Eigentumsvorbehalt
Die bestellte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von KES. Es ist untersagt die Ware vor vollständiger Bezahlung zu verpfänden, sicherungsweise zu übereignen oder Dritten sonstige Rechte daran einzuräumen. Sämtliche diese Rechtsstellung beeinträchtigenden Zugriffe wie insbesondere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter sind KES unverzüglich anzuzeigen. Der Besteller hat derartigen Maßnahmen unter Hinweis auf das Vorbehaltseigentum zu widersprechen.

Produkthaftung
Im Falle von Unternehmergeschäften haftet KES nicht für Sachschäden aus dem Titel der Produkthaftung.

Widerrufsbelehrung/Widerrufsrecht für Verbraucher
Im Bereich des Fernabsatzes haben Verbraucher das Recht, binnen 14 Tagen den geschlossenen Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Eine ausführliche Widerrufsbelehrung samt Widerrufsformular findet sich auf der Website: www.kernbauer-solutions.at

Ist der Kunde Unternehmer, ist ein Widerruf grundsätzlich und gänzlich ausgeschlossen.

Produkte zur Abholung
Das Rücktrittsrecht bezieht sich auf den Versandhandel. Produkte zur Abholung, werden nach der E-Mailbestätigung, dass die Ware abholbereit ist, unverbindlich eine Woche zur Abholung bereitgehalten. Es besteht hier kein Rückgaberecht im Sinne des Fernabsatzgesetzes.

Retouren
Rücksendungen bitte an die folgende Adresse:

MyPlace SelfStorage GmbH
Lager 3039 - Kernbauer Energy Solutions GmbH
Mariahilfer Straße 198
A-1150 Wien

Gewährleistung/Haftung
Unternehmer haben bei sonstigem Verlust des Anspruchs auftretende Mängel unverzüglich nach Erhalt der Ware schriftlich zu rügen. Verbraucher können Mängel innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist jederzeit geltend machen.

Bei berechtigten Rügen von Mängeln innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist und Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen hat KES die Wahl zwischen Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden oder Ersatz innerhalb angemessener Frist. Eine Haftung für Folgeschäden, sonstige unmittelbare Schäden und Verluste oder entgangenen Gewinn aus mangelhafter, unterbliebener oder verspäteter Lieferung wird - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen. Eine Haftung für Personenschäden wird nicht beschränkt.

Fälligkeit der Ansprüche
Sämtliche Ansprüche aus Lieferungen und Leistungen sind mit dem gültigen Zustandekommen des Vertrags zur Zahlung fällig. Im Falle der Ausstellung einer Rechnung für Unternehmer gilt ein Zahlungsziel von 30 Tagen netto als vereinbart. Bei Zahlungsverzug können ab Fälligkeitstag der Rechnung Verzugszinsen gem. § 1333 Abs 2 ABGB bzw. § 456 UGB sowie angemessene Mahnspesen in Rechnung gestellt werden.

Die Zahlung durch Telebanking, Scheck oder Giroauftrag gilt erst als erfolgt, wenn KES die Gutschriftanzeige der eigenen Bank zugegangen ist.

Der Besteller, ist - wenn er Unternehmer ist - zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder andere Gegenansprüche geltend gemacht werden, nicht berechtigt.

Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung, sei es auf Lieferung, Leistung, Zahlung, Mängelhaftung etc., ist Wien.

Anwendbares Recht
Das Vertragsverhältnis unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen.

Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für Verbraucher richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. In allen anderen Fällen wird die Zuständigkeit des sachlich für 1010 Wien zuständigen Gerichts vereinbart.

Allgemeines
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben auch bei Aufhebung oder rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bedingungen – soweit sie nicht aufgehoben wurden oder Unwirksamkeit vorliegt verbindlich.

Schriftliche Mitteilungen des Lieferanten an den Besteller gelten als zugegangen, wenn sie an die letzte ihm bekannt gewordene Adresse abgesandt sind.

Umsatzsteueridentifikationsnummer
UID: ATU69343908

Firmenbuchnummer:
FN 428694h

 

 

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